Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Training ist absolut gewaltfrei.

Grundkurs Grundgehorsam:Einzelerziehung
1. Für den Grundkurs, Grundgehorsam besteht keine Teilnahmepflicht an Seminaren
2. Für Freizeitaktivitäten besteht ebenfalls keine Teilnahmepflicht.
Verpflichtungen und Vorraussetzungen
3. Jeder Hund muss eine Hundehaftpflicht -Versicherung haben .
    Ebenso ist der Impfausweis bei der Anmeldung. vorzulegen.
4. Termine sind einzuhalten oder 12 Stunden vorher abzusagen.
5. Jeder Hundehalter hat ein Anmeldeformular der Hundeschule auszufüllen.
6. Halsband, Leine oder Geschirr sind mitzubringen, keine Stachel - Würgehalsbänder.
7. Anordnungen des/der Hundetrainers/in sind Folge zu leisten.
8. Die Seminare sind für Mitglieder der Hundeschule Pflicht, da sie zur Erziehung der Hunde beitragen.
   
Entstandene Schäden:
9. Halter haften für ihre Hunde.
10. Eltern haften für ihre Kinder.
 
Abrechnung und Bezahlung:
11. Die Bezahlung erfolgt nach jeder geleisteten Stunde. ( gilt nicht für Gruppentraining)
12. Nicht abgesagte Termine sind in voller Höhe zu bezahlen, ebenso abgebrochene Stunden.
13. Gruppenunterricht ist die Zahlung im 4 Wochen - Rhythmus, die Bezahlung
     erfolgt auch hier. im voraus( siehe Preisliste).
14. Die Angebotskurse sind nach der ersten Übungsstunde in voller Höhe zu begleichen.
     Wer sich nicht mindestens 12 Stunden vor beginn der Gruppenstunden abmeldet,
      muss für die Fehlstunde aufkommen.
 
Freizeitaktivitäten:
15. Wanderungen, Spaziergänge und Besuche von Lokalitäten sind freiwillig. Für die
      Organisation dieser Freizeitaktivitäten wird ein geringer Unkostenbeitrag erhoben (siehe Preisliste).
      Der Stammtisch wurde zum gegenseitigem Austausch von Geschichten, Erlebnissen
      und Informationen ins Leben gerufen. Dessen Teilnahme ist freiwillig .
 
Gesundheit:
16. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein (Virus, Zwingerhusten, Milben, Flöhe etc.).
17. Läufigkeit bei Hündinnen sind umgehend mitzuteilen.
 
Ausschluss aus der Hundeschule:
18. Bei dreimaligem unentschuldigtem Fernbleiben droht der Ausschluss aus der Hundeschule.
19. Dies gilt für alle Gruppen-, Einzel- oder Welpenstunden.
 
Gerichtsstand ist Kassel                                  Stand vom 01.02.2007